Ab dem 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz in Kraft. Dieses stärkt insbesondere die Selbstbestimmung über die eigenen Daten betroffener Personen, indem Verantwortliche zu erhöhter Transparenz verpflichtet werden und die Rechte der betroffenen Personen erweitert werden. 

Für Physiotherapiepraxen bedeutet dies neben erhöhten administrativen Zusatzarbeiten unter anderem auch die Pflicht im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Personendaten gegenüber den Patienten zu informieren und aufzuklären.

Wir setzen für eine ausreichende Patienteninformation dieses Aufklärungsformular ein, welches nach erfolgtem Aufklärungsgespräch durch die Patienten unterzeichnet wird und diese damit bestätigen, dass sie die Patienteninformation verstanden haben und sie dem jeweiligen Behandlungsschritt zustimmen.

Gerne können Sie dieses Aufklärungsformular bereits zu Hause ausdrucken und ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mitbringen um Ihren ersten Behandlungstermin effizient zu nutzen.